Satzungsänderung
Der Vorstand des Orchester Hohnerklang beantragt anläßlich der Generalversammlung für das
Geschäftsjahr 2004 am 18.02.2005 folgende Änderungen und Ergänzung der Satzung. Aufgeführt ist
der alte Wortlaut der bisherigen Satzung und danach der Vorschlag für den neuen Wortlaut:
- Alt: § 3 Mitgliedschaft
-
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Die aktiven Mitglieder sind
die Angehörigen der Orchester, der Sondergruppen und die Einzelspieler. Passive
Mitglieder sind solche Personen, die die kulturellen Aufgaben des Vereins durch ihre
Anteilnahme und finanziell unterstützen. Besonders verdienstvolle Mitglieder können
durch den Vereinsausschuß zu Ehrenmitgliedern erhoben werden.
- Neu: § 3 Mitgliedschaft
-
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Die aktiven Mitglieder sind
die Angehörigen des Hauptorchesters, sowie alle Angehörigen der Jugendorchester,
der Sondergruppen und die Einzelspieler. Passive Mitglieder sind Personen, die die
kulturellen Aufgaben des Vereins durch ihre Anteilnahme und finanziell unterstützen.
Besonders verdienstvolle Mitglieder können durch den Vereinsausschuß zu
Ehrenmitgliedern erhoben werden
- Alt: § 5 Beitragspflicht
-
Die passiven Mitglieder sind beitragspflichtig, aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder
sind beitragsfrei. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung
festgesetzt. Schüler und Jugendliche bis 16 Jahre sind beitragsfrei. Die Beiträge sind
Jahresbeiträge. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Neu: § 5 Beitragspflicht
-
Die passiven und aktiven Mitglieder sind beitragspflichtig. Ehrenmitglieder sind
beitragsfrei. Die Höhe des Beitrages für passive Mitglieder wird durch die
Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Höhe der Beiträge für aktive Mitglieder wird
durch den Vereinsausschuß festgesetzt und in der Geschäftsordnung
niedergeschrieben. Die Beiträge sind Jahresbeiträge. Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
- Alt: § 18 Aufgaben der Mitgliederversammlung
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Der Mitgliederversammlung obliegt:
D) Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
- Neu: § 18 Aufgaben der Mitgliederversammlung
-
Der Mitgliederversammlung obliegt:
D) Die Festlegung des Mitgliedsbeitrages für passive Mitglieder.
- Ergänzung:
-
Es wird gleichzeitig folgende Ergänzung des § 10 Vereinsausschuß beantragt:
§ 10 Der Vereinsausschuß
(4) Der Vereinsausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung.
zur kompletten Satzung
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Markus Grassl
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Letzte Änderung: 11.11.2004