Satzungsänderung

Der Vorstand des Orchester Hohnerklang beantragt anläßlich der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2004 am 18.02.2005 folgende Änderungen und Ergänzung der Satzung. Aufgeführt ist der alte Wortlaut der bisherigen Satzung und danach der Vorschlag für den neuen Wortlaut:
Alt: § 3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Die aktiven Mitglieder sind die Angehörigen der Orchester, der Sondergruppen und die Einzelspieler. Passive Mitglieder sind solche Personen, die die kulturellen Aufgaben des Vereins durch ihre Anteilnahme und finanziell unterstützen. Besonders verdienstvolle Mitglieder können durch den Vereinsausschuß zu Ehrenmitgliedern erhoben werden.
Neu: § 3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Die aktiven Mitglieder sind die Angehörigen des Hauptorchesters, sowie alle Angehörigen der Jugendorchester, der Sondergruppen und die Einzelspieler. Passive Mitglieder sind Personen, die die kulturellen Aufgaben des Vereins durch ihre Anteilnahme und finanziell unterstützen. Besonders verdienstvolle Mitglieder können durch den Vereinsausschuß zu Ehrenmitgliedern erhoben werden

Alt: § 5 Beitragspflicht
Die passiven Mitglieder sind beitragspflichtig, aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Schüler und Jugendliche bis 16 Jahre sind beitragsfrei. Die Beiträge sind Jahresbeiträge. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Neu: § 5 Beitragspflicht
Die passiven und aktiven Mitglieder sind beitragspflichtig. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Die Höhe des Beitrages für passive Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Höhe der Beiträge für aktive Mitglieder wird durch den Vereinsausschuß festgesetzt und in der Geschäftsordnung niedergeschrieben. Die Beiträge sind Jahresbeiträge. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Alt: § 18 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegt: D) Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
Neu: § 18 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegt: D) Die Festlegung des Mitgliedsbeitrages für passive Mitglieder.

Ergänzung:
Es wird gleichzeitig folgende Ergänzung des § 10 Vereinsausschuß beantragt:

zur kompletten Satzung


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